Black Friday: Artemisia annua 100g/500g Pulver als Rohstoff
Produktinformationen "Black Friday: Artemisia annua 100g/500g Pulver als Rohstoff"
Wir verwenden nur die ursprüngliche Pflanze, kein Hybrid!
Gemahlene Artemisia annua Blätter aus Teneriffa (Sonnenaufgeladen durch Äquatornähe, inmitten des Atlantiks, fernab von allgemein bekannten Umweltverschmutzungen)
100g / 500g Artemisia annua Pulver
Das Artemisia-Annua-/ Einjähriger-Beifuß Pulver kommt aus 100% giftfreiem Anbau aus Teneriffa. (keine Chemie, keine Pestizide, kein künstlicher oder sonstiger Dünger usw.) Dort wächst der Artemisia annua auf vulkanischen Böden frei von Schadstoffen und ist somit von sehr hoher Qualität. Ernte und Verarbeitung wird vom geschulten Team unter Gewährleistung höchster Qualitätsstandards durchgeführt. Die Einjährigen Beifuß Blätter werden bei Temperaturen unter 40 Grad schonend getrocknet, indem dem Trocknungsraum die Luftfeuchtigkeit entzogen wird. Durch diese Art der schonenden Trocknung bleiben die wertvollen Inhaltsstoffe, sowie die Farbe der Pflanze erhalten. Die qualitativ hochwertigen Blätter werden danach zu Pulver verarbeitet.
Details: Der Einjährige Beifuß (lat. Artemisia annua) Artemisia Annua („Einjähriger Beifuß“) ist eine Pflanzenart der Gattung Artemisia, die zur Familie der Korbblütler (Asteraceae, früher Compositae) gehört. Wie der Name bereits vermuten lässt, ist die Pflanze einjährig („annua“ = lateinisch „Jahr“). Die Pflanze wird unter besten Anbauvoraussetzungen zwischen 50 und 60 Zentimetern hoch und hat einen stark aromatischen Duft der von den vielen enthaltenen ätherischen Ölen herrührt. Ebenfalls zu dieser Gattung gehören die vielleicht bekannteren Pflanzen gewöhnlicher Beifuß (Artemisia vulgaris) und auch Wermuth und Absinth.
Achtung: Außerhalb der Reichweite von Kindern lagern. Trocken und kühl lagern, Verkauf innerhalb Europas nur als Rohstoff!
Artemisia annua, in China als Suppengewürz oder in der chinesischen Medizin angewandt, in Afrika gerne als Tee getrunken, darf in Europa nur als Rohstoff und nicht als Lebensmittel (Suppengewürz, Tee oder Nahrungsergänzung) verkauft werden.
Hinweis für Europäer:
Artemisia annua gilt laut der im Januar 2018 in Kraft getretenen EU-Verordnung 2015/2283 als neuartiges Lebensmittel. Neuartige Lebensmittel sind alle Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der EU für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Solche Lebensmittel dürfen nur als Lebensmittel vertrieben werden, wenn ein Genehmigungsverfahren nach Art. 6 Abs. 2 VO (EU) 2015/2283 vorliegt. Da dies nicht der Fall ist, ist Artemisia annua nicht als Lebensmittel in der EU zugelassen.
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